Pflege und Betreuung

  • Duzen

    Es ist dem Personal untersagt, die Bewohnenden zu duzen. Ausnahmen müssen mit der Bereichsleitung bzw. mit dem Geschäftsleiter abgesprochen werden.

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  • Fusspflege

    Ein Termin für die Fusspflege kann auf dem Wohnbereich über die Pflegenden verlangt werden. Es besteht auch die Möglichkeit Termine extern selber zu organisieren.

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  • Hausarzt

    Selbstverständlich können Sie Ihren Hausarzt behalten.
    Die Sunnmatte arbeitet mit dem Belegarztsystem. Beim Eintritt muss
    abgeklärt werden, ob der Hausarzt die weitere medizinische Betreuung wahrnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, steht die Leitung
    Betreuung und Pflege für weitere Informationen zur Verfügung.

    Seit Herbst 2023 hat die Sunnmatte einen verantwortlichen Heimarzt. Dieser kann - wenn noch möglich - selbständig konsultiert werden oder bei Bedarf praktiziert er regelmässig in der Sunnmatte.

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  • Kerzen, Advent und Weihnachten

    Aus Sicherheitsgründen dürfen im Zimmer und dem Wohnbereich nur elektrische Kerzen verwendet werden.

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  • Ombudsstelle für Pflege

    Die Kontaktdaten für die kantonale Ombudsstelle sind im Vertrag unter «Leistungen und Regelungen» ersichtlich.

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  • Seelsorge

    Die Ansprechpersonen stehen den Bewohnern für seelsorgerische
    Gespräche zur Verfügung. Weitere Informationen sind bei den
    Pflegenden erhältlich.

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  • Palliativ Care

    Es besteht ein Angebot der Kirchen. Informationen dazu gibt die Pflege.

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  • Testament-Erstellung im Alterszentrum

    Den Angestellten ist es verboten, bei der Testamentserrichtung mitzuwirken.

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  • Transport / Fahrten

    Für Transporte (mit und ohne Rollstuhl) zum Arzt, Spital, Physio usw. kann ein SRK Transport organisiert werden. Dieser ist kostengünstig und kostenpflichtig und muss mindestens 48 Stunden im Voraus bestellt werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Bewohners.

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  • Trinkgelder an Personal

    Die Angestellten sind nicht befugt, allfällige Trinkgelder für sich
    persönlich zu beanspruchen.

    Sie werden daher zugunsten der Personalkasse abgegeben und von der Verwaltung ab Fr. 100.-- verdankt.

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